Unsere Hausordnung
Ursprünglich beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 17.06.1997.
Die letzte Änderung unserer Hausordnung wurde am 23.09.2021 vorgenommen.
1. Damit die Kinder die Gesichtszüge (Mimik) – in Verbindung mit dem Blickkontakt zu einer Person – ablesen können (gefühlsmäßig erfassen),
ist es untersagt, das KiTa-Gelände und die Einrichtungen verschleiert zu betreten.
2. In den Einrichtungen und auf deren Außengeländen ist es verboten zu rauchen, Alkohol zu trinken und Drogen zu konsumieren.
3. Krankheiten sind unverzüglich der Einrichtung zu melden. Bei Verdacht auf und bei meldepflichtigen Krankheiten der Behörde gegenüber
ist vor erneutem Besuch der Kindertagesstätte unaufgefordert eine ärztliche Bescheinigung einzureichen. Die Kosten für die Bescheinigung
sind von den Eltern zu tragen.
4. Personensorgeberechtigte haben das Merkblatt zum § 34 IfSG zu beachten (Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte
5. Kinder müssen 48 Stunden fieberfrei sein, bevor sie die Einrichtung wieder besuchen dürfen.
6. Kinder dürfen keine gefährlichen Gegenstände (Messer, Feuerzeuge, Rasierklingen u.ä.) mit in die Einrichtung bringen.
7. Der Verein und seine Mitarbeiter haften generell nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von Sachen, die die Kinder mit in die
Einrichtung bringen, dazu gehören auch Gegenstände wie elektronische Geräte (Handys, Videokameras, Laptops, Kombi-Geräte, mp3-Player etc.),
Bekleidung, Spielsachen oder sonstige Wertgegenstände.
8. Die Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege der Einrichtungen sind in Gänze freizuhalten. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge können
kostenpflichtig abgeschleppt werden.
9. Die Betreuungszeiten der Kinder sind einzuhalten. Überziehung der Betreuungszeiten, sowie der Öffnungszeiten sind kostenpflichtig und werden
nicht von den Behörden erstattet. Bei wiederholtem Überschreiten der Betreuungs- und/oder Öffnungszeiten hat der Träger das Recht, den
Betreuungsplatz außerordentlich zu kündigen.
10. Eltern haben nicht das Recht, Einrichtungsräume ohne Aufforderung durch Vereinspersonal zu betreten - ausgenommen Eingangs- und
Gruppenbereich des jeweiligen Kindes.
11. Eingangstüren und Außengeländetüren sind stets wieder zu schließen und bei Bedarf zu verriegeln.
12. Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.
13. Die Kinder müssen beim Bringen in ihre bzw. beim Abholen aus ihrer Einrichtung bei den pädagogischen Fachkräften an- bzw. abgemeldet werden.
14. Bei Festen und Veranstaltungen obliegt den Personensorgeberechtigten bzw. den erwachsenen Begleitpersonen des Kindes die alleinige Aufsichtspflicht.
15. Vorhandene und zugewiesene Fahrradständer/Stellplätze für Roller, Karren u.ä. sind zu nutzen.
16. Für an Schulhöfe angrenzende Einrichtungen gibt es eine vertraglich geregelte Zuwegung. Die Grenzen dieser Zuwegung gilt es einzuhalten.
Fahrräder müssen grundsätzlich geschoben werden, auch Kinderräder.
17. Hunde dürfen nicht mit auf das KiTa-Gelände genommen werden. Sie sind vor dem Gelände, in ausreichendem Abstand zum Eingangsbereich
kurz anzuleinen. Ausnahme: Therapiehunde, die zur Einrichtung gehören.
18. Die Missachtung dieser Hausordnung kann zum Hausverbot und zur Kündigung führen.