Unser Leitbild
Unser Leitbild setzt sich aus mehreren Bereichen zusammen, die im Folgenden mittels separater Überschriften voneinander abgegrenzt sind:
Identität


[1] Vgl. Organigramm und www.kitawaldstrasse.de.
[2] Vereinsrat.
Auftrag


[3] Seit 2005 sind wir nach § 8a i.V.m. § 72a SGB VIII besonders beauftragt, Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen, indem wir frühzeitig eine mögliche Kindeswohlgefährdung unter Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft abschätzen und ggf. weitere notwendige Schritte einleiten.
[4] Vgl. Satzung.
Konzeptionelle Ausrichtung


Allgemeine Ziele

Entsprechend der Bedarfsentwicklung an KiTa-
Werte

Kunden
Wir betreuen Kinder und Jugendliche, pflegen den Kontakt zu den Eltern und wertschätzen deren Mitwirkung. Wir nehmen hauptsächlich Kinder aus der Stadt Pinneberg auf, des Weiteren aus umliegenden Städten und Gemeinden, insbesondere dann, wenn die Familien in einen Nachbarort umgezogen sind und sie ihr Kind weiterhin bei uns betreuen lassen möchten oder aber es sich um Mitarbeiterkinder handelt. Wir erfüllen subsidiär Aufgaben für die Städte und Gemeinden, die Kreise, das Land Schleswig-Holstein und den Bund.
Fähigkeiten und Leistungen der Kindertagesstätten
Um den Kindern und anteilig auch den Eltern und Mitarbeitern einen Lebens- und Lernort bieten zu können, in dem (Selbst-)Bildung, Betreuung und Erziehung stattfinden, ist der Verein auf Zuschüsse und Leistungsentgelte angewiesen. Die Kosten/Zuschussbeträge weist der Verein im Haushaltsplan, im Jahres-
Verwendungsnachweis/Personal und durch Rechnungsstellung für die heilpädagogischen Maßnahmen den Behörden gegenüber aus. Mit dem Kindertagesstätten-Förderungsgesetz SH ab 01.01.2021 werden die Belegungsdaten in der KiTa-Datenbank SH erfasst. Darauf basierend, erfolgen die Berechnung des Personalschlüssels sowie die Zuschüsse nach dem (Standardqualitätskostenmodell) SQKM-SH. Zuvor hatte der Verein einen Defizitvertrag mit der Stadt Pinneberg. Bis 2024 erfolgt der entstehende Ausgleich des Defizits durch die Kommune (aufgrund aktueller Schlechterstellung des Trägers durch das Modell). Hierzu haben wir Ende 2020 einen entsprechenden Finanzierungsvertrag abgeschlossen. Das neue Gesetz verpflichtet alle Beteiligten zu einer Evaluierung, u.a. der Finanzierung, um bis Ende 2024, noch sich aufzeigende Änderungs-Bedarfe aufzuzeigen. Impliziert durch das neue Kindertagesstättengesetz sind Fachberatung, Qualitätsmanagement/Qualitätsentwicklung/Qualitätssicherung sowie Sprachbildung und Fortbildungen.

Aufgrund des einbeziehen Könnens ganzer Teams und bei Bedarf mehrerer Teams sowie interessierter Eltern, favorisieren wir hausinterne Fortbildungen. Hierdurch gewährleisten wir neben der Wissenvermittlung auch einen lebendigen Austausch untereinander. Fortbildungs-Themen sind u. a.: Bindungsverhalten, Resilienz [5], Kommunikation mit Kindern, Sprachförderung, Teambildung, Moderationstechniken, Deeskalationsstrategien, Auswirkungen des eigenen Verhaltens auf das Gegenüber, Umweltschutz, Partizipation, Migration, Hygiene, Brandschutz.
[5] Die Fähigkeit, auf die Anforderungen wechselnder Situationen mit Bewältigungsmöglichkeiten zu reagieren und auch anspannende, erschöpfende, enttäuschende oder sonstige schwierige Lebenssituationen zu meistern.
Ressourcen der Einrichtung


Wir setzen uns aktiv mit Veränderungen auseinander und gestalten so unsere Arbeit flexibel [6]. Wir eruieren sich neu herauskristallisierende Bedarfe und Bedingungen, setzen uns auseinander und bringen uns im Rahmen des Möglichen und Sinnvollen mitgestaltend ein. Kinder, Eltern und Mitarbeiter beteiligen wir prozesshaft - sofern wir nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, wie bspw. bei Corona u.ä. - , sodass ein bestmöglicher Austausch erfolgen kann.
[6] Bspw. neue und/oder erweiterte Aufgabenbereiche wie stellvertretende Leitungstätigkeiten, heilpädagogische Förderung, Wald-
Definition gelungenen Lernens

Wird eine Entwicklungsverzögerung in Teilbereichen beobachtet oder diagnostiziert, hat oberste Priorität, dass Fördermaßnahmen nicht funktional erfolgen, sondern Körper, Geist und Seele gleichermaßen durch das pädagogische Handeln erreicht werden, das heißt die Gesamtentwicklung des Kindes im Fokus bleibt. Entsprechend "nehmen wir die Eltern mit ins Boot", sodass das Kind sich zu keiner Zeit "falsch" fühlen sollte, sondern sich trotz Grenzsetzungen und bei Misslingen sowie emotionalem Überreagieren verstanden und aufgefangen fühlt und in seinen Entwicklungsschritten positiv bestärkt wird.
Bei der Eingewöhnung der Kinder in die KiTa sowie dem Wechsel von der Krippe in den Elementarbereich, einem Gruppenwechsel im Elementarbereich oder in den Hort und beim Übergang in die Schule, sind wir mit den Eltern und den Kindern, den Teams bzgl. Gruppenwechsels und dem Lehrpersonal sowie Unterstützern im Gespräch, überreichen den Eltern jeweils die besprochenen Entwicklungs-Dokumentationen und übernehmen beim Gruppenwechsel in unseren Häusern die Eingewöhnung der Kinder in die andere Gruppe, sodass ein fließender Übergang zum Neuen und eine Verabschiedung vom Bekannten für alle Beteiligten stattfindet.
Wie bereits im Satzungszweck beschrieben, verfolgen wir keine politischen und/oder religiösen Ziele. Unsere Haltung inkludiert alle Familienformen und Kulturen sowie Nationen, sodass wir bei der Aufnahme der Kinder diesbezüglich keine Priorisierung vornehmen, sondern uns mit dem jeweils Neuen konstruktiv auseinandersetzen und es in unsere Prozesse einfließen lassen.Ihr Team der Kita Waldstraße e.V.