Unser Leitbild
Unser Leitbild setzt sich aus mehreren Bereichen zusammen, die im Folgenden mittels separater Überschriften voneinander abgegrenzt sind:
Identität

Entsprechend der Satzung leitet der hauptamtliche Vorstand verantwortlich die Arbeit des Vereins. Er wird vom Vereinsrat bestellt, der sich aus ehrenamtlich tätigen Eltern zusammensetzt und von der Mitgliederversammlung gewählt wird. Die Mitgliederversammlung hat eine mitbestimmende und die Elternvertretung sowie der – bei Bedarf – einzurichtende Beirat – eine mitwirkende Funktion nach § 32 Kindertagesstätten-Förderungsgesetz SH vom 01.01.2021.
[1] Vgl. Organigramm und www.kitawaldstrasse.de.
Auftrag
Zuvörderst sind wir dem Zweck des Vereins aus § 3 (Zweck) unserer Satzung verpflichtet. Kinder und Jugendliche sollen demnach ganzheitlich gefördert werden, worunter wir das Lernen über Körper, Geist und Seele fassen. Der Verein verfolgt keine religiösen und/oder politischen Ziele. Bzgl. der Kindertagesstätten folgen wir dem Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag nach dem KiTaG (Kindertagesstätten-Gesetz). Auf Grundlage des § 1 SGB VIII setzen wir den gesetzlichen Auftrag um, jedem durch uns betreuten Kind das Recht auf Förderung seiner Entwicklung zu gewährleisten. Ziel dieser

Entsprechend des Bundesteilhabegesetzes, BTHG/SGB IX, § 113, (2) 3., führen wir ambulante heilpädagogische Maßnahmen für Kinder ab der achten Woche bis zum Schuleintritt durch. Des Weiteren stehen wir Eltern empfehlend zur Seite und kooperieren in diesem Zusammenhang mit unterschiedlichen Fachdisziplinen [4] u.a. Logopäden, Ergotherapeuten, Diagnoseinstituten, Behörden, wenn uns die Eltern von der Schweigepflicht entbinden.
[3] Seit 2005 sind wir nach § 8a i.V.m. § 72a SGB VIII besonders beauftragt, Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen, indem wir frühzeitig eine mögliche Kindeswohlgefährdung unter Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft abschätzen und ggf. weitere notwendige Schritte einleiten.
[4] Vgl. Satzung.
Konzeptionelle Ausrichtung unserer Kindertagesstätten

Uns ist es wichtig, dass sich zwischen den Kindern (8 Wochen – 13 Jahre), Jugendlichen (14 - 16 Jahre), den Eltern und uns eine tragfähige Beziehung entwickelt, die auf Vertrauen basiert, Auseinandersetzungsprozesse zulässt und dadurch Raum für gemeinsames Lernen schafft. Diesem Ansatz folgend, favorisieren wir eine Aufteilung der Kinder in Gruppen, weil wir der Überzeugung sind, dadurch das Zugehörigkeitsgefühl zu stärken und Orientierungssicherheit zu gewährleisten. Den Leitlinien für Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein und dem BTHG entsprechend, bieten wir den Kindern und Jugendlichen differenzierte Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten. Den Gedanken des gemeinsamen Lernens umsetzend, beschäftigen wir pädagogisches Fachpersonal und Personal aus anderen Berufszweigen und befürworten, dass die Eltern unsere Arbeit kennenlernen, diese hinterfragen und sich im Rahmen der Strukturen des Vereins einbringen. Darüber hinaus bieten wir den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, ihren Alltag in unseren Kindertagesstätten partizipatorisch mitzugestalten.
Seitens des Landes SH ist geplant, Schulkinder gänzlich außerhalb der Unterrichtszeiten der Schulen im Rahmen von Betreuungs- und Fördermöglichkeiten im Rahmen des Offenen Ganztags zuzuordnen. Entsprechend gehen unsere Bemühungen dahin, uns diesbezüglich umzuorientieren, Konzepte zu entwickeln, Anträge zu stellen und inhaltlich umzusetzen, sofern uns als Träger der freien Jugendhilfe der Auftrag seitens der örtlichen Politik erteilt wird.
Allgemeine Ziele
Es ist uns wichtig, die Einrichtungen nicht nur als Bildungsorte, sondern vielmehr als Lebens- und Lernorte zu verstehen, weil wir davon überzeugt sind, dass sich Kinder bzw. Menschen nur unter der Voraussetzung dieser Haltung gesund entwickeln können und die Möglichkeit haben, verantwortungsbewusste, entscheidungs- und handlungskompetente, gemeinschaftsfähige Persönlichkeiten zu werden. Zum täglichen Gebrauch bevorzugen wir Alltags- und Naturmaterialien, die den Kindern zur freien Nutzung zur Verfügung stehen. Zur speziellen Förderung stehen den Kindern und Jugendlichen Lernmaterialien zur Verfügung, die gezielt eingesetzt werden, wenn deren Explorationsbedürfnis dadurch geweckt wird oder sie benennen, dass sie sich mit dem Lernmaterial befassen möchten. Je nach Situation, Kompetenz und Verfassung der Kinder/Jugendlichen unterstützen wir sie differenziert, sodass die Exploration gelingen darf, oder sie beschäftigen sich eigeninitiativ und konzentriert alleine mit dem Material.

Entsprechend der Bedarfsentwicklung an KiTa-Plätzen gilt es, Veränderungen wahrzunehmen und reflektiert sowie planungsorientiert aufzunehmen. Diesbezüglich sind wir auch gegenüber unkonventionellen Maßnahmen aufgeschlossen, bspw. Umbau von herkömmlichen Gebäuden zu KiTa-Räumlichkeiten, bis hin zur Bereitschaft, den Betrieb einer weiteren KiTa zu übernehmen.
Werte

Entsprechend unserer
Überzeugung hat jeder Mensch ein Recht
auf Achtung, Zuwendung, Liebe und Geborgenheit, auf Partizipation und
Selbstbildung. Fehler sind eine
Grundlage, um aus eigener Erfahrung zu lernen und sich zu korrigieren. Wir verhandeln notwendige Rahmenbedingungen,
stimmen Verfahren und Abläufe ab, schaffen Strukturen, Regeln und Grenzen und
pflegen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und partizipatorischer
Aspekte somit ein Miteinander auf Augenhöhe.
Kunden

Wir betreuen Kinder
und Jugendliche, pflegen den Kontakt zu den Eltern und wertschätzen deren
Mitwirkung. Wir nehmen hauptsächlich Kinder aus der Stadt Pinneberg auf, des
Weiteren aus umliegenden Städten und Gemeinden, insbesondere dann, wenn die
Familien in einen Nachbarort umgezogen sind und sie ihr Kind weiterhin bei uns
betreuen lassen möchten oder aber es sich um Mitarbeiterkinder handelt. Wir
erfüllen subsidiär Aufgaben für die Städte und Gemeinden, die Kreise, das Land
Schleswig-Holstein und den Bund und sind somit verpflichtend gemeinnützig
tätig.
Fähigkeiten und Leistungen der Kindertagesstätten
Um den Kindern und anteilig auch den Eltern und Mitarbeitenden
einen Lebens- und Lernort bieten zu können, in dem (Selbst-)Bildung, Betreuung
und Erziehung stattfinden, ist der Verein auf Zuschüsse und Beiträge der Eltern
angewiesen. Die Kosten/Zuschussbeträge weist der Verein im Haushaltsplan, im Verwendungsnachweis
und durch Rechnungsstellung für die heilpädagogischen Maßnahmen den Behörden
gegenüber aus. Entsprechend der Vorgaben zum
Kindertagesstätten-Förderungsgesetz SH und der PQVO
(Personalqualifizierungs-verordnung) erfolgt die Zuschuss-Berechnung nach dem
SQKM (Standardqualitätskostenmodell) SH, die u.a. in 2024 und 2025 – nach der
Evaluation des KiTaG – angepasst wurde. Da sich der Landeszuschuss (SQKM) nicht
an den tatsächlichen Kosten einer KiTa misst, sind die KiTa-Träger weiterhin
auf Verhandlungen mit der jeweiligen Kommune und den Abschluss eines
Defizitvertrags angewiesen. Impliziert durch das neue KiTaG sind Fachberatung, Qualitätsmanagement/Qualitätsentwicklung/Qualitätssicherung
sowie Sprachbildung und Fortbildungen.

Im Rahmen unserer
sechs Kindertagesstätten, bieten wir
den Eltern nicht nur räumlich,
sondern auch konzeptionell unterschiedliche Möglichkeiten, ihre
Kinder betreuen zu lassen und sich selbst mitwirkend einzubringen.
[5] Die Fähigkeit, auf die Anforderungen wechselnder Situationen mit Bewältigungsmöglichkeiten zu reagieren und auch anspannende, erschöpfende, enttäuschende oder sonstige schwierige Lebenssituationen zu meistern.
Ressourcen der Einrichtung

Wir bieten den Kindern und Eltern Raum, Zeit, Fach- und Selbstkompetenz im alltäglichen Miteinander und werden im Rahmen unserer Arbeit von Ehrenamtlichen sowie Auszubildenden (von Fachschulen) und Studenten, unseren Verwaltungskräften, Hausmeistern/Handwerkern sowie Hauswirtschafts- und Reinigungskräften unterstützt. Wir arbeiten vernetzt mit unterschiedlichen Kooperationspartnern, wie Schulen, Behörden, ambulanten Anbietern, Therapeuten u.v.m. Die Kindertagesstätten werden aufgrund der Aufgabenerfüllung für die öffentliche Hand (Gemeinnützigkeit) insbesondere durch öffentliche Zuschüsse und Elternbeiträge, deren Höchstwert ab dem 01.08.2020 landeseinheitlich festgelegt wurde, finanziert. Eigenmittel sollen nach dem neuen KiTa-Förderungsgesetz nicht mehr mit in die KiTa-Finanzierung nach SQKM einfließen.

[6] Bspw. neue und/oder erweiterte Aufgabenbereiche wie stellvertretende Leitungstätigkeiten, heilpädagogische Förderung, Wald-
Definition gelungenen Lernens
Wir sind davon überzeugt, das Lernen und Fördern in Kindertagesstätten nur dann gelingen und nachhaltig sein kann, wenn Kinder zum Gruppenpersonal im Rahmen der Bindungshierarchie eine sichere Bindung in der KiTa erwerben und die Eltern über unsere Elterngespräche mit uns in den Austausch gehen und in diesen Prozess reflektierend eingebunden werden. Wir geben den Kindern emotional-soziale Sicherheit, sodass sie sich angenommen fühlen, sich beim Spielen und Experimentieren Wissen aneignen und sich bei Bedarf mit eindeutiger und feinfühliger Unterstützung ihrer Bindungsperson ihren Selbstbildungsprozessen sowie dem Miteinander aktiv widmen und sich mit der Materie sowie ihrem Gegenüber positiv auseinandersetzen. Ziel ist, dass die Kinder sich auseinandersetzungs-, entscheidungs- und handlungskompetent sowie situationsangemessen einbringen.

Wird eine Entwicklungsverzögerung in Teilbereichen beobachtet oder diagnostiziert, hat oberste Priorität, dass Fördermaßnahmen nicht funktional erfolgen, sondern Körper, Geist und Seele gleichermaßen durch das pädagogische Handeln erreicht werden, das heißt die Gesamtentwicklung des Kindes im Fokus bleibt. Entsprechend „nehmen wir die Eltern mit ins Boot“, weil das Kind sich zu keiner Zeit „falsch“ fühlen sollte, sondern in seinen Entwicklungsschritten positiv bestärkt wird.
Bei der Eingewöhnung der Kinder in die KiTa sowie dem Wechsel von der Krippe in den Elementarbereich, einem Gruppenwechsel im Elementarbereich oder den Hort und bei dem Übergang in die Schule sind wir mit den Eltern und den Kindern, den Teams/Gruppenwechsel und dem Lehrpersonal sowie Unterstützern im Gespräch, überreichen den Eltern jeweils die besprochenen Entwicklungs-Dokumentationen und übernehmen beim Gruppenwechsel in unseren Häusern die Eingewöhnung der Kinder in die andere Gruppe, sodass ein fließender Übergang zum Neuen und eine Verabschiedung vom Bekannten für alle Beteiligten stattfindet.
Wie bereits im Satzungszweck beschrieben, verfolgen wir keine politischen und/oder religiösen Ziele. Unsere Haltung inkludiert alle Familienformen und Kulturen sowie Nationen, sodass wir bei der Aufnahme der Kinder diesbezüglich keine Priorisierung vornehmen, sondern uns mit dem jeweils Neuen konstruktiv auseinandersetzen und in unsere Prozesse einfließen lassen.
Ihr Team der Kita Waldstraße e.V.